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aktueller ArtikelVergaberecht - LSG NRW, Az. L 21 KR 69/09 SFB- § 127 Abs.2 SGB V europarechtskonformIm Rahmen dieses Verfahrens sollte Rechtsklarheit darüber erlangt werden, ob die Regelung des § 127 Abs. 2 SGB V mit dem europäischen Vergabekartellrecht konform geht oder nicht.
Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt hatte im behördlichen Verfahren zunächst die Auffassung vertreten, dass auch Verträge nach § 127 Abs. 2 SGB V oberhalb der maßgeblichen Schwellenwerte einer europaweiten Ausschreibungspflicht unterliegen.
In der Rechtsmittelinstanz hat das LSG NRW die behördliche Entscheidung aufgehoben. In der Begründung wurde ausgeführt, dass es aufgrund der gesetzlichen Konstruktion des Beitritts- und Informationsrechts bei Rahmenverträgen nach § 127 Abs. 2 SGB V an wesentlichen Merkmalen eines öffentlichen Auftrages fehle. So habe sich auch die europäische Kommission geäußert.
Es bleibt die weitere Rechtsentwicklung in diesem Bereich mit Spannung abzuwarten. Bei Umsetzung der seitens der Bundesregierung aktuell geplanten Änderung der Rechtswegszuständigkeit für Vergabesachen nach dem SGB V zurück zu den Zivilgerichten ist die Klärung der Thematik nach wie vor offen.
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