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News
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aktuelle News17. Mai 2010 - Rein zahnärztliches MVZ unzulässig gemäß § 95 Abs.1 SGB VLSG NRW, Urteil vom 28.10.2009, Az. L 11 KA 94/08
Das LSG Nordrhein- Westfahlen hat in einem aktuellen Urteil ausgeführt, dass ein geplantes MVZ, in dem Zahnärzte, Zahnärzte mit der Gebietsbezeichnung Oralchirurgie und Zahnärzte, die zugleich Fachärzte für MKG- Chirurgie sind tätig werden wollen, nicht die Anforderungen einer fachübergreifenden Ausrichtung i.S.d. § 95 Abs.1 S.3 SGB V erfüllt.
Es handle ich bei den Berufsbezeichnungen lediglich um Weiterbildungsbezeichnungen, nicht jedoch um Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen im Sinne der WBO Zahnärzte oder der Heilberufegesetze.
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